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Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!

Erklärung über freiwilligen Finanzierungsbeitrag

Das für die Landwirt schafft Leben GmbH vereinbarte Finanzierungsmodell sieht vor, dass sich Beitragszahler in einem 6-Stufen-Modell auf Basis ihres betrieblichen Umsatzes selbst einstufen und dann Finanzierungsbeiträge abführen, die den jeweiligen Umsatzkategorien zugeordnet sind. Es wurden folgende Umsatzkategorien und Beitragshöhen vereinbart:

Betrieblicher Umsatz Finanzierungsbeitrag
Stufe 1bis € 20.000€ 100
Stufe 2€ 20.001 bis € 100.000€ 500
Stufe 3€ 100.001 bis € 250.000€ 1.000
Stufe 4€ 250.001 bis € 499.999€ 1.500
Stufe 5ab € 500.000€ 2.000
Stufe 6Bei anderer Selbsteinstufung sind auch höhere Beiträge willkommen.

Die Unterstützer dieses Systems verpflichten sich mit der Unterzeichnung der unten folgenden Erklärung zur Überweisung eines Finanzierungsbeitrags für zunächst zwei Jahre. Sofern keine Kündigung erfolgt, verlängert sich die Bindung der Beitragszahler alljährlich um jeweils ein weiteres Jahr. Kündigungen müssen bis zum 30. November des Jahres erfolgen.

Die Beitragszahlungen unterliegen der jeweils gültigen regulären Umsatzsteuer, d.h. die oben genannten Finanzierungsbeiträge sind Bruttobeträge, in denen Umsatzsteuer enthalten ist. Nach Eingang der unterschriebenen Erklärung erhalten Sie von der Landwirt schafft Leben GmbH eine Rechnung, in der dies entsprechend ausgewiesen ist.

Nach Erhalt der o.g. Unterlagen wird die Landwirt schafft Leben GmbH Ihnen zum Stichtag 01. Juli eines Jahres eine Rechnung über den von Ihnen angegebenen freiwilligen Finanzierungsbeitrag zusenden und den Beitrag danach, innerhalb von 14 Tagen per Lastschrift einziehen.

Hiermit erkläre ich meine Bereitschaft, die Arbeit der Landwirt schafft Leben GmbH nach obigen Regelungen finanziell zu unterstützen.

Hinweise zum Datenschutz:

Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist zum Zweck der Einziehung des Finanzierungsbeitrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1b) DSGVO. Sobald die Landwirt schafft Leben GmbH dieses SEPA-Lastschriftmandat erhalten hat, werden die von Ihnen oben angegebenen Daten für die Abbuchung der Lastschriftanforderungen (auch digital) gespeichert. Die gespeicherten Daten werden im Rahmen des Lastschriftverfahrens per Datentransfer an das von Ihnen angegebene Bankinstitut übermittelt. Im Übrigen werden die Daten nicht an Dritte weitergegeben. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind. Sie können jederzeit Auskunft über die gespeicherten Daten, Berichtigung im Falle der Unrichtigkeit, Löschung im Falle der Unzulässigkeit der Datenerhebung verlangen, der Erhebung widersprechen und sich bei der Aufsichtsbehörde (Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes NRW, Kavalleriestraße 2-4, 40213 Düsseldorf) beschweren.