Direkt zu den Inhalten springen
Was ist "Gülle-Silvester"

Was ist "Gülle-Silvester"?

Der 31. Januar ist bei Landwirten als „Gülle-Silvester“ bekannt – denn es ist das Datum, an dem die Sperrfrist für das Ausbringen von Düngemitteln endet. Was es mit dieser Sperrfrist auf sich hat, erklären wir in diesem Beitrag.

Warum gibt es eine Sperrfrist für das Ausbringen von Düngemitteln?

Im Herbst und Winter ruht die Natur, es wächst kaum noch etwas. Tiere und Pflanzen befinden sich im Winterschlaf, auch der Boden. Durch die Kälte verdichtet er sich und nimmt keine Nährstoffe auf. Deshalb gibt es eine Düngeverordnung mit einer gesetzlichen Sperrfirst für das Ausbringen von Düngemitteln, wie zum Beispiel Gülle. Sie beginnt mit der Ernte der letzten Hauptfrucht (etwa im September oder Oktober) und endet am 31. Januar. Für Landwirte, die Grünland nutzen – also Wiesen und Weiden pflegen – ist die Sperrfrist dagegen kürzer: Sie dauert vom 01. November bis zum 31. Januar.

Gibt es Ausnahmen?

Ja, denn die Sperrfrist kann verlängert oder verschoben werden.

 

  • Verlängerung der Sperrfrist: Unter bestimmten Wetterverhältnissen kann der Boden keine Nährstoffe aufnehmen. Dazu gehören Schnee, ein gefrorener Boden, der auch über Tag nicht auftaut, und extreme Nässe. Ist es also auch über den 31. Januar hinaus kalt und verschneit, bleibt die Gülle im Lager.
  • Verschiebung der Sperrfrist: Einzelne Landwirte können eine Verschiebung der Sperrfrist um zwei Wochen für ihren Betrieb beantragen. Allerdings dürfen sie die Frist nicht verkürzen.

Was passiert mit der Gülle, die über den Winter entsteht?

Unter Gülle versteht man die Ausscheidungen von Nutztieren, also den Kot und Urin. Gülle ist ein wertvoller Dünger, denn er enthält neben Stickstoff auch Kalium, Phosphor und andere Mineralien. Von Frühling bis Herbst stärken diese wichtigen Nährstoffe das Wachstum der Pflanzen – deshalb bringen wir die Gülle genau dann aus, wenn die Pflanzen sie brauchen.

 

Jeder Hof hat ein entsprechend großes Güllelager, das die Gülle der Tiere für mindestens sechs Monate lagern kann. Ist der Winter besonders lang und die Frist verlängert sich, müssen Landwirte auf externe Güllelager zurückgreifen.